Mitglied werden

Alle Personen, die sich für das Thema «Gynäkologische Krebsarten» interessieren, können eine Mitgliedschaft beantragen.

Wir unterscheiden zwischen zwei Typen von Mitgliedschaften:

Mitglieder

Mitglieder mit Stimmberechtigung können nur folgende Personen werden:

  • Jede Frau, die selbst von einer gynäkologischen Krebsart betroffen ist

Als Mitglied erhalte ich:

  • News per E-Mail
  • die Möglichkeit aktiv an regionalen Gesprächs- und Austauschgruppen teilzunehmen
  • Stimmberechtigung an der Mitgliederversammlung
  • Zugang zum geschützten Mitgliederbereich (in Planung)

Mitgliederbeitrag: CHF 40.–

Fördermitglieder

Fördermitglieder ohne Stimmberechtigung können folgende natürliche und juristische Personen werden:

  • Frauen, die selbst betroffen sind, nicht Mitglied werden möchten, aber den Verein dennoch unterstützen wollen
  • Partner und Partnerinnen von betroffenen Frauen
  • Ärzte und medizinische Fachpersonen
  • Personen, die den Verein gerne unterstützen möchten

Als Fördermitglied kann ich den Verein unterstützen, nehme aber nicht aktiv an dessen Aktivitäten teil (keine Stimmberechtigung, kein Zugang zum geplanten Austausch-/Mitgliederbereich).

Mindestbeitrag: CHF 80.–



Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Ab 1. Dezember eingehende Anträge gelten für die Mitgliedschaft bis und mit dem kommenden Kalenderjahr.

Aufnahmegesuche sind mittels den zur Verfügung gestellten Antragsformularen an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder verpflichten sich zur absoluten Diskretion, Verschwiegenheit und Schweigepflicht gegenüber anderen Betroffenen und Nichtbetroffenen, sowohl nach aussen, als auch untereinander. Mehr zum Datenschutz.

Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, dass wissentlich falsche Angaben und Missbrauch Konsequenzen haben.